Beitragsordnung

Gemäß § 6 der Satzung von BREISIG.live e.V. setzt die Mitgliederversammlung die Höhe des Jahresbeitrages für das jeweilige Folgejahr mit 2/3-Mehrheit fest. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

Laut satzungskonformem Beschluss (u.a. mind. 2/3 - Mehrheit) der teilnehmenden Mitglieder in der pandemiebedingt digital durchgeführten JHV am 30.03.2022 gelten folgende Regelungen:

  1. Analog § 7 Abs. 2 der Vereinssatzung entspricht das Beitragsjahr dem Geschäftsjahr des Vereins.
  2. Der Jahresbeitrag der Mitglieder des Vereins orientiert sich an der jeweiligen Finanzsituation des Vereins.
  3. Der Jahres-Mitgliedsbeitrag ist zum 01.03. des Jahres fällig.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird vorzugsweise per SEPA-Lastschriftmandat durch den Verein vom angegebenen IBAN-Konto der / des Zahlungspflichtigen eingezogen. Der reguläre SEPA- Lastschrifteinzug erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt.
  5. Bei Neumitgliedschaften ab Februar eines Jahres erfolgt der 1. SEPA-Lastschrifteinzug zum 15. des Eintritts-Folgemonats für die Restmonate des Eintrittsjahres. Hierbei wird der Eintrittsmonat voll berechnet.
  6. Der SEPA-Einzug wird den jeweils zahlungspflichtigen Mitgliedern rechtzeitig (2 Wochen vorher) schriftlich (postalisch bzw. per E-Mail) bekannt gegeben.
  7. Dem Verein durch Nichteinlösung des regulären SEPA-Beitragseinzugs vom angegebenen Konto des zahlungspflichtigen Mitglieds entstandene Kosten können diesem Mitglied vom Verein in Rechnung gestellt werden.
  8. In Absprache mit dem Schatzmeister kann ein Mitglied seinen Jahresbeitrag alternativ zum SEPA-Lastschriftverfahren durch Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar bis spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt begleichen.
  9. Der Vorstand kann im Einzelfall auf begründeten Antrag hin Beiträge eines Mitglieds stunden, mindern oder erlassen.
  10. Zahlen Mitglieder einmalig oder dauerhaft einen höheren als den festgelegten Jahresbeitrag, so wird der Differenzbetrag als allgemeine Spende den Satzungszwecken entsprechend behandelt.

Aktuelle Beitragshöhe

Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung (JHV) von BREISIG.live e.V. am 09.03.2023 wurde der Jahres-Mindestbeitrag für Mitglieder des Vereins wie folgt erneut bestätigt:

Natürliche Personen:
I.
Kinder / Jugendliche (bis Vollendung 18. Lebensjahr)€ 12.00
II.
Erwachsene€ 24.00
III.
Familien (1 Haushalt, max. 2 Erwachsene mit Kindern bis Vollendung 18. Lebensjahr)€ 36.00
Juristische Personen:
IV.
Nach eigener Bereitschaft, jedoch mindestens€ 60.00

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